Neuigkeiten 04.12.2025

Auslaufende Vorgriffsstellen

Eine Gruppe von Lehrer:innen zieht über eine staubige Straße in eine ungewisse Zukunft.
  • Autor:in GEW Fraktion im PR Gym/WBK b.d. BezReg Köln

Wie weiter für Betroffene?

Ab 2026/27 steigt der Personalbedarf an Gymnasien durch die Umstellung auf G9 deutlich an. Zur Abdeckung wurden sogenannte Vorgriffsstellen mit befristeter Abordnung an andere Schulformen geschaffen. Die so eingestellte Kolleg*innen kehren kommendes Schuljahr an die Gymnasien zurück – was absehbar eine Verschärfung des Personalmangels an den Abordnungsschulen bewirken wird.

Min.

In einem Bericht an den Schulausschuss des Landtags erwägt die Ministerin daher, auch künftig bereits eingestellte und neu einzustellende Lehrer*innen befristet an Grundschulen abzuordnen – schulform- und-/oder bezirksübergreifend.

Wenn Kolleg*innen an ihrer Abordnungsschule bleiben möchten, ist dies nur über einen regulären Versetzungsantrag möglich. Hierzu muss die Probezeit am Gymnasium beendet werden und außerdem das Lehramt für die aufnehmende Schulform erworben worden sein – evtl. ist auch eine Nachqualifikation möglich.

Wie sonst auch gibt die Schulleitung (des Gymnasiums) ein »Votum« ab, auf das die Bezirksregierung sich bei der erforderlichen Erteilung der Freigabe stützt. Weil das Gymnasium die Stelle im Falle einer Versetzung nicht automatisch erneut zur Ausschreibung zugeteilt bekommt, sind die Chancen auf ein positives Votum begrenzt – aber die Bezirksregierung ist an dieses Votum nicht gebunden und verspricht Einzelfallprüfungen unter Abwägung aller Interessen.