Wesentliche Punkte der Stellungnahme:
- Für Beschäftigte bis 54 Jahren soll die Arbeitszeit um 0,5 Wochenstunden reduziert werden. Diese Stunden werden aber nicht vom wöchentlichen Deputat abgezogen, sondern auf ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt und im (Halb-/)Jahr vor der Pensionierung ausgeschüttet. Für Beschäftigte ab 55 Jahren und auch für Schwerbehinderte wird die halbe Stunde von der jeweiligen Entlastung abgezogen, d.h. dass indirekt die Altersermäßigung und die Ermäßigung für Schwerbehinderte gekürzt werden.
Die GEW sieht diese Maßnahme insgesamt trotzdem positiv. - Kolleg*innen, die um Entlassung aus dem Beamt*innenverhältnis bitten, verlieren künftig nicht ihre schon erarbeiteten Pensionsansprüche. Die Ansprüche bleiben bestehen und können bei Erreichen der Altersgrenze als »Altersgeld« ausgezahlt werden.
Die GEW sieht darin einen Schritt in Richtung Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes, hält aber die pauschale Kürzung der Ansprüche um 15 % für zu hoch.
Die GEW vermisst hingegen nach wie vor:
- die im Koalitionsvertrag versprochene pauschale Beihilfe,
- die (generelle) Abschaffung der Bagatellgrenze bei Mehrarbeit,
- die Reduktion der Wochenstunden um 0,5 Stunden auch für Schwerbehinderte oder Beschäftigte ab 55 Jahren.
Auch weitere Änderungen sieht die GEW kritisch, z.B. die geplante rein elektronische Übermittlung von Bescheiden und Bezügemitteilungen bei gleichzeitiger Pflicht, die Bezügemitteilungen lückenlos auf Richtigkeit zu überprüfen.
In Kraft treten sollen die Änderungen bereits Anfang 2027.

