Ein Vertragsrücktritt wird nach Erhalt der unerwartet hohen Rechnung nicht mehr akzeptiert, weil die Leistung bereits erbracht wurde.
Wir raten, diese Mails/Anrufe zu ignorieren. Wo sie bereits weitergeleitet wurden, sollte schnell eine Warnung an das Kollegium erfolgen, Kolleg*innen sollten keinen Kontakt mit solchen Anbietern aufnehmen. Wo Daten bereits übermittelt wurden, sollte schnellstmöglich der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden, wenn dieser nicht akzeptiert wird, sollten sich GEW-Mitglieder an die GEW Rechtsberatung wenden.
Kostenlose und seriöse Versorgungsauskünfte bietet einmalig und frühestens ab dem 55. Lebensjahr das LBV an, außerdem jederzeit selbständig über den LBV-Versorgungsrechner. GEW-Mitglieder können über uns kostenlos eine Pensionsberechnung mit anschließender Beratung durchführen lassen.