Um nicht Anfang des neuen Jahres in Zeitnot zu kommen, ist es eine gute Idee, sich jetzt damit zu befassen. Erläuterungen und die nötigen Formulare gibt es auf den Seiten der Bezirksregierung, weitere Unterstützung bei Bedarf vom GEW-Personalratsmitglied Ihrer Wahl.
Unabhängig von Fristen kann Teilzeit bzw. eine Änderung der Teilzeit natürlich jederzeit dann beantragen, wenn Änderungen der persönlichen Verhältnisse dies erforderlich machen – aber auch dann endet die genehmigte Teilzeit meist am 31.7., muss also ggf. zum 31.1. verlängert werden.