Beamt*innen aufgepasst: Neufestsetzung der Erfahrungsstufe?
Der Gesetzgeber hat ermöglicht, die Erfahrungsstufe auf Antrag (neu) festsetzen zu lassen. Das kann für einige vor dem 1. Juni 2013 eingestellten Beamt*innen günstiger sein. Die GEW NRW informiert.
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